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Vereinbaren Sie einen Termin

 

 Termine können über Doctolib vereinbart werden oder sie erreichen uns telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten von 9-11 Uhr unter 0581 2704 oder per E-Mail unter termin@luftraum-uelzen.de

Ehemalige Patienten von E. Winterhager gelten seit 01.01.2025 als Neupatienten. Ebenso Patienten, welche seit mehr als 2 Jahren nicht in unserer Praxis behandelt worden sind.

Da wir uns für ein genaues Kennenlernen und eine ausführliche Diagnostik Zeit nehmen, rechnen Sie bitte mit einem Aufenthalt bis zu 2,0 h in der Praxis.

Kapazitätsbedingt können wir bis auf weiteres keine „regulären“ Termine für gesetzlich versicherte Neupatient:innen in der Praxis „LuftRaum“ anbieten. Wir werden aber weiterhin einzelne Termine bei Doctolib online freigeben, um dennoch einzelnen Patienten die Möglichkeit zur Neuaufnahme zu ermöglichen.

Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen führen wir selbstverständlich unabhängig vom Versicherungsstatus durch; unsere nachfolgend erläuterte Terminlogik betrifft vor allem die Verteilung begrenzter Kapazitäten bei planbaren Leistungen

Grundsätzlich können wir nur Patient:innen mit dringender medizinischer Indikation, die als so genannte Hausarztvermittlungsfälle (HAVF) oder über die Terminservicestelle der KVN zu uns kommen, zeitnah behandeln. Auch in diesem Fall handelt es sich aber zunächst um eine einmalige Behandlung, welche je nach Schweregrad und Behandlungsnotwendigkeit der pneumologischen Erkrankung auch durch den Hausarzt weiter behandelt wird und werden kann. Eine Aufnahme in den Patientenstamm erfolgt hierbei nicht automatisch und kann nicht garantiert werden.

Bitte fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, ob diese/dieser einen dringenden medizinischen Grund sieht, für Sie kurzfristig bei uns einen Termin als „Hausarztvermittlungsfall“ zu vereinbaren. Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt benötigt hierfür unsere Betriebsstättennummer (BSNR : 110121400). Auf dem Überweisungsschein muss zwingend „Hausarztvermittlungsfall“ / „HA-Fall“ oder „HAVF“ vermerkt sein.  Diese Überweisung muss zwingend und ausnahmslos am Termin vorgelegt werden, anderenfalls verliert der Termin seine Gültigkeit.

Achtung: eine „normale“ Überweisung ist für diese kurzfristigen Termine nicht ausreichend.

Auch ein TSS-Code gilt nicht für diese Art der Terminvermittlung. Sollte die Zuweiserin/der Zuweiser die Überweisung mit einem TSS-Code (Code für die „Terminservicestelle der KVN“) versehen, handelt es sich nicht um einen Hausarztvermittlungsfall. Das Vorgehen in diesem Fall ist ein komplett anderes: Mit diesem Code können Sie sich auf der Seite www.eterminservice.de selbst einen Termin beim Facharzt buchen. Wenn Sie einen Termin in unserer Praxis wünschen, geben Sie nach Eingabe des Codes die PLZ 29525 ein. Danach müssen Sie unter „Internisten“ die Fachrichtung „Pneumologie“ auswählen. Nun sehen Sie ggf. freie Termine unter: Blohm, Jan-Henrik und können sich einen kurzfristigen Termin (üblicherweise innerhalb der nächsten maximal vier bis sechs Wochen) auswählen. Eine Behandlung beim Wunscharzt ist hierbei jedoch nicht immer möglich.

Übrigens kann auch jede andere Fachärztin/jeder andere Facharzt Ihnen diese spezielle Überweisung mit Code aushändigen, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt.

Warum wir manchmal "Nein" sagen müssen

Viele Patientinnen und Patienten fragen sich:

„Warum bekomme ich manchmal erst spät einen Termin – und warum wirken Arztpraxen oft so überlastet?“

Ein wichtiger Teil der Antwort steckt im aktuellen Honorarsystem der gesetzlichen Kassen.

 

Wenn die Arztpraxis wie ein Handwerksbetrieb wäre:

Stellen Sie sich einen Handwerksbetrieb vor, zum Beispiel eine Kfz‑Werkstatt:

  • Für jede Inspektion fallen feste Kosten an: Personal, Miete, Werkzeuge, Energie.

  • Der Betrieb kalkuliert: 50 Euro Kosten, 100 Euro Einnahmen – 50 Euro bleiben als Gewinn.

So würde ein normales Unternehmen funktionieren. Mehr Aufträge bedeuten mehr Umsatz und am Ende – bei sinnvoller Planung – auch mehr Gewinn.

In einer kassenärztlichen Praxis ist es anders: Die gesetzlichen Kassen legen ein Budget („Regelleistungsvolumen“, RLV) fest. Bis zu dieser Grenze werden Behandlungen regulär bezahlt. Alles, was darüber hinausgeht, wird nur noch stark reduziert oder teilweise gar nicht mehr vergütet.

Übertragen auf den Handwerksbetrieb würde das heißen:

  • Die ersten 5 Inspektionen werden normal mit 100 Euro bezahlt.

  • Ab der 6. Inspektion gibt es nur noch z.B. 10–15 Euro – obwohl die Kosten gleich bleiben.

  • Im Extremfall arbeitet der Betrieb für einzelne Aufträge sogar „gratis“ oder mit Verlust.

 

Genau dieses Prinzip trifft auch viele Facharztpraxen: Mehr arbeiten bedeutet ab einem bestimmten Punkt nicht mehr mehr Einkommen, sondern mehr unbezahlte Arbeit.

Was das konkret für unsere Praxis bedeutet:

Wir haben unsere Abrechnungsdaten der letzten Jahre ausgewertet. Das Ergebnis:

  • In mehreren Quartalen haben wir deutlich mehr Leistungen erbracht, als das Budget vorsieht.

  • Diese Mehrarbeit wurde nur zu einem kleinen Teil bezahlt – ein Großteil fiel der sogenannten Abstaffelung zum Opfer.

  • In der Summe ergibt sich daraus ein Verlust von mehreren zehntausend Euro für Leistungen, die wir tatsächlich erbracht haben.

 

Mit anderen Worten: Wir haben Patientinnen und Patienten ganz normal behandelt, mussten Personal, Räume und Geräte bezahlen – die Vergütung dafür wurde aber nachträglich gekürzt.

Warum wir das trotzdem machen – und wo die Grenzen liegen:

Medizinisch notwendige Behandlungen lehnen wir selbstverständlich nicht ab, nur weil ein Budget ausgeschöpft ist. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass die Praxis wirtschaftlich überlebensfähig bleibt – sonst wäre irgendwann niemand mehr da, der die Versorgung übernimmt.

Daraus ergeben sich einige Konsequenzen:

  • Termine müssen priorisiert werden (Dringlichkeit, Überweisungen (HAVF, Hausarztvermittlungsfall), TSS‑Termine).

  • Extrabudgetäre Leistungen (z.B. bestimmte Vermittlungsfälle) werden wichtiger, weil sie nicht der Abstaffelung unterliegen.

  • Unsere Kapazität ist nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich begrenzt.

 

Was wir uns wünschen

Unser Ziel ist eine verlässliche, planbare Vergütung, bei der medizinische Versorgung nicht durch starre Budgets ausgebremst wird.

Wir wünschen uns ein System, in dem gilt:

Wer sorgfältig und viel arbeitet, wird nicht finanziell „bestraft“, sondern kann seine Praxis langfristig stabil führen.

Bis dahin versuchen wir, innerhalb dieses Systems das Beste für unsere Patientinnen und Patienten herauszuholen – mit klaren Prioritäten, transparenter Kommunikation und einem sinnvollen Umgang mit den begrenzten Ressourcen.

 

Wenn Sie Fragen zu Terminvergabe, Wartezeiten oder unserem Versorgungskonzept haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Foto von Jan-Henrik Blohm

Über mich

„Zurück in die direkte Patientenversorgung“ dachte ich mir nach mehr als 12 Jahren oberärztlicher Verantwortung im Landkreis Uelzen  zuerst im Rhön Klinikum und seit 2015 im HGZ in Bad Bevensen.

Davor arbeitete ich seit 2001 vor allem mit dem Schwerpunkt Kardiologie und Pneumologie in großen Kliniken mit Beginn in Berlin, Essen (Ruhr) und Wuppertal. Dies hat meine Fachkompetenz im Schwerpunkt von Lungen- und Herzerkrankungen gestärkt. Ich schätze interdisziplinäre Arbeit und freue mich auf den direkten Kontakt mit Ihnen, Ihre Mitarbeit und die Möglichkeit, meine Erfahrung und mein Wissen auch im ambulanten Bereich zu Ihrem Besten einbringen zu können.  

Ihr Jan-Henrik Blohm

- Information -

 Aaron ist der Telefonassistent von Doctolib. Die telefonische Erreichbarkeit ist hierdurch in großen Teilen verbessert und Bestandspatienten können auch Termine telefonisch buchen.

Zeitlich ist Aaron von 9-11 Uhr sowie von 17-18 Uhr (Mo./Di./Do.) erreichbar.
 

Leistungen

  • Blutgasanalyse (BGA)

  • Lungenfunktionsdiagnostik 

  • Allergiediagnostik 

  • Kardiorespiratorische Polygraphie (Schlafapnoediagnostik)

  • Spiroergometrie

  • Digitales Röntgen des Thorax

  • Ultraschalldiagnostik (alle Kassen)

    • Thoraxsonographie (Ultraschall des Brustkorbes und der Lunge)

    • Schilddrüsensonographie

    • Abdomensonographie (Ultraschalluntersuchung des Bauches)

    • Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahren (einmalige Leistung der GKV)

    • Echokardiographie (Herzultraschall)

    • Duplexuntersuchungen der Venen und Arterien

      • Hirnversorgende Arterien (Halsschlagader)

      • Bein-/Leistengefäße, einschl. Beinvenenduplex zum Ausschluss oder Nachweis einer Thrombose

  • DMP  Asthma und COPD

  • Tumornachsorge

  • Verordnung und Potentialerhebung nach den Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege (AKI)

  • Point of care Labor (PoC)

Aufgrund der immer wiederkehrenden Diskussion über Termine, Terminverfügbarkeiten nach medizinischer Notwendigkeit und den Vergleich von privat zu gesetzlich Versicherten, stellen wir hier im Sinne der Transparenz Daten unserer Patientenstruktur bereit:

  • Praxistermin- und Öffnungszeiten 33 Stunden pro Woche

    • gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der Kassenärztlichen Tätigkeit 25 Stunden pro Woche

  • ca. 6500 behandelte gesetzlich versicherte Patienten pro Jahr,

    • davon ca. 800-900 als Notfall oder Terminservicestellenfall

  •  4-6 Termine werden pro Tag unentschuldigt und kurzfristig entschuldigt nicht wahrgenommen

    • Hochgerechnet fast 200 Termine im Jahr.

  •  ca. 500 behandelte Privatversicherte  Patienten im Jahr

 

D.h. ca. 92% behandelte gesetzlich Versicherte

  • davon ca. 12-14 % Patienten, welche nicht in der Praxis bekannt sind oder als Notfallpatienten z.B. vom Hausarzt angemeldet werden.

ca. 8% Privatpatienten

 

Statistisch gibt es 88% gesetzlich Versicherte in Deutschland (www.destatis.de, 2025).

ABS
(antibiotic stewardship)

Antibiotika sind seit den 1940er Jahren ein entscheidendes Mittel zur Behandlung bakterieller Infektionen, wie zum Beispiel der Lungenentzündung. Mit der Entwicklung verschiedener Antibiotikaklassen konnten viele Krankheiten erfolgreich behandelt werden. Allerdings führt der zunehmende Einsatz von Antibiotika zu einer wachsenden Problematik der Resistenzbildung, was den verantwortungsvollen Einsatz dieser Medikamente unerlässlich macht. Programme wie Antibiotic Stewardship (ABS) und die deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) fördern eine nachhaltige Anwendung von Antibiotika, um deren Wirksamkeit für zukünftige Generationen zu sichern

Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit dem Thema und habe neben der Ausbildung zum ABS- Experten (2013) in zwei Kliniken Strukturen geschaffen, die zu einer möglichst vernünftigen Verwendung von Antibiotika führen sollen.
Auch in der ambulanten Medizin kommt diesem Thema eine zunehmende Bedeutung zu. Jeder einzelne Patient soll nur bei gegebener klarer Indikation eine möglichst gezielte antibiotische Therapie erhalten. 


Das Ziel: 

  • bestmögliche Behandlungsergebnisse

  • möglichst wenig unerwünschte biologische und toxische Nebeneffekte

  • Vermeidung zunehmender Resistenzbildung

Öffnungszeiten:

 

Montags bis Freitags: 8 bis 12 Uhr
Montags und Donnerstags:

14 bis 17 Uhr


Sowie nach Vereinbarung

(Privat- und Terminsprechstunde Dienstagnachmittag)

Praxis-Schließzeiten, Fortbildungen und Urlaub 2025/2026

An diesen Tagen bleibt die Praxis geschlossen:

27. Februar 2026

23.03. - 02. April 2026

23.-24. April 2026

15. -22. Mai 2026

29.-30. Juni 2026

20. Juli bis 10. August 2026

12.-16. Oktober 2026

21. Dezember - 01. Januar 2027 

Beatmungstherapie und Intensivpflege

Die Betreuung von beatmeten Patienten sowohl nicht invasiv (mit Maske) als auch invasiv (mit Trachealkanüle) einschließlich deren Beatmungsentwöhnung ist mir aufgrund meiner langjährigen intensivmedizinischen Tätigkeit ein besonderes Anliegen.  

 

Unser Ziel ist bei ambulant versorgten Patienten, die Therapie bestmöglich zu begleiten wie auch die Verordnung und Potentialerhebung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege vorzunehmen. Aus diesem Grund bin ich seit vielen Jahren Mitglied in der DIGAB e.V. (deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung).

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