Jan-Henrik Blohm
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie
Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
Am Königsberg 1 | 29525 Uelzen
Tel. 0581 2704 | Fax 0581 15254
Rezept-Telefon: 0581 212 900 76

Terminvergabe und Hintergründe
Offener Brief zur ambulanten Versorgung
und geplanten Gesetzen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Notfallreform)
Als Inhaber einer pneumologischen Praxis in Uelzen möchte ich mit diesem offenen Brief erklären, warum aktuelle politische Entscheidungen in Berlin direkte Folgen für die medizinische Versorgung vor Ort haben – z.B. für Menschen in Uelzen, Lüneburg, Lüchow‑Dannenberg und den angrenzenden Regionen.
In meinem Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Jakob Blankenburg sowie weiterer Bundestagsabgeordneter, der von mir versorgten Landkreise, habe ich auf die Risiken des geplanten GKV‑Spargesetzes und der Notfallreform hingewiesen.
Beide Vorhaben treffen auf ein ambulantes System, das bereits heute unter Personalmangel, einer älter werdenden Ärzteschaft, wachsender Bürokratie und sinkender Arztzeit pro Patient leidet.
1. Was ist das TSVG?
Das TSVG („Terminservice‑ und Versorgungsgesetz“) wurde 2019 eingeführt, um gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine zu ermöglichen und den Zugang zur ambulanten Versorgung zu verbessern.
Dafür wurden zusätzliche Vergütungen für bestimmte Termine geschaffen, z. B.:
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Termine über die Terminservicestelle (TSS)
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Facharzttermine, die über Hausärztinnen oder Hausärzte vermittelt werden
Zum 1. Januar 2023 wurden diese Regelungen nachgeschärft: Zuschläge für dringliche TSS‑Termine wurden erhöht, und der Hausarztvermittlungsfall wurde gezielt für besonders dringliche Fälle gestärkt.
Einfach gesagt: Wer medizinisch besonders dringend einen Facharzt braucht, soll über diese Wege schneller einen Termin bekommen.
2. Kritik an der Bewertung des Bundesrechnungshofs
Die Streichung dieser Vergütungen wird mit einer Analyse des Bundesrechnungshofs begründet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Wartezeiten insgesamt nicht verbessert hätten und die zusätzlichen Zahlungen deshalb wirkungslos seien.
Aus meiner Sicht greift das zu kurz:
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Betrachtet wird vor allem die Zeit von 2019 bis 2024 insgesamt.
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Der gezielte Umbau ab 01.01.2023 mit Priorisierung dringlicher Fälle wird nicht getrennt bewertet
Neuere Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigen, dass die Priorisierung wirkt:
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ca. 4,5 Mio. Hausarztvermittlerungfälle
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ca. 1,5 Mio. TSS‑Vermittlungen
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62 % der hausärztlich vermittelten Facharzttermine finden innerhalb von vier Tagen statt (Zeitraum Q4/2024–Q3/2025).
Gerade in einer Lungenfacharztpraxis ist das entscheidend: Patientinnen und Patienten mit Luftnot, Bluthusten, auffälligen Röntgen‑ oder CT‑Befunden oder Verdacht auf eine schwere Lungenerkrankung brauchen oft schnell Klarheit – nicht erst in einigen Monaten.
3. MGV und Regelleistungsvolumen – das „versteckte“ Budget
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist vereinfacht der große Geldtopf, aus dem ein wesentlicher Teil der ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter bezahlt wird. Dieser Topf ist begrenzt, also budgetiert.
Für viele Praxen wird daraus ein Regelleistungsvolumen (RLV) berechnet:
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Es legt vereinfacht fest, wie viele Fälle oder Leistungen eine Praxis zu den jährlich auf Bundesebene festgelegten Preisen (EBM) abrechnen kann.
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Werden deutlich mehr Patienten behandelt, werden diese Leistungen nur noch gekürzt ("quotiert") vergütet.
Folge: Eine Facharztpraxis kann GKV‑Patientinnen und ‑Patienten nicht unbegrenzt zusätzlich behandeln, ohne wirtschaftlich in Schwierigkeiten zu geraten.
Wenn dann zusätzliche Vergütungen für dringliche Fälle gestrichen werden, wächst der Druck,
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weniger GKV‑Termine anzubieten
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oder neue Patientinnen und Patienten zu begrenzen.
Für Betroffene bedeutet das: längere Wartezeiten und ein erschwerter Zugang zur fachärztlichen Versorgung.
4. Demographie und Teilzeit – warum „mehr Ärzte“ nicht mehr Termine bedeuten
Wichtig ist nicht nur, wie viele Ärztinnen und Ärzte es gibt, sondern wie viel Zeit tatsächlich für Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht.
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Laut Ärztestatistik sind rund 23% der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte 60 Jahre oder älter; viele stehen kurz vor dem Ruhestand.
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Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sank von 41,3 Stunden (2014) auf 34,5 Stunden (2023); die gesamte ärztliche Arbeitszeit liegt 2023 um 9,2% niedriger als 2014.
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Die KBV berichtet: Anstellung und Teilzeit sind im ambulanten Bereich klar im Trend; immer mehr Kolleginnen und Kollegen arbeiten nicht mehr in Vollzeit.
Das bedeutet: Auch wenn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte auf dem Papier leicht steigt, stehen dadurch nicht automatisch mehr Termine zur Verfügung.
Wenn ältere Kolleginnen und Kollegen ausscheiden und jüngere häufiger in Teilzeit arbeiten, sinkt die reale Versorgungskapazität – besonders in ländlichen Regionen.
5. Notfallreform – neue Strukturen ohne neues Personal?
Die geplante Notfallreform will die Notfallversorgung neu ordnen. Problematisch ist aus meiner Sicht, dass zusätzliche Strukturen geschaffen werden sollen – etwa:
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zusätzliche Fahrdienste
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integrierte Notfallzentren mit 24/7‑Angeboten
Auf dem Papier sieht das nach mehr Angebot aus. In der Realität müssten diese Strukturen aber mit demselben knappen Personal betrieben werden, das heute schon in Praxen, Bereitschaftsdienst und Kliniken fehlt.
In Kombination mit:
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einer älter werdenden Ärzteschaft
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sinkender Arbeitszeit pro Arzt
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und dem Trend zur Teilzeit
droht die Notfallreform, eher Doppelstrukturen und zusätzliche Verwaltung zu schaffen und Personal aus bestehenden Versorgungsstrukturen abzuziehen. Das kann Wartezeiten an anderer Stelle verlängern und die Versorgung im ländlichen Raum weiter schwächen.
6. Konkrete Folgen für unsere Region
In meiner Praxis versorge ich pro Jahr rund 6.500 GKV‑Patientinnen und ‑Patienten, darunter etwa 800 dringliche Fälle, die über TSS oder als Hausarztvermittlungsfall kommen.
Wenn:
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funktionierende Instrumente für dringliche Terminvermittlung geschwächt werden,
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Budgetgrenzen über MGV und RLV bestehen bleiben
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und parallel neue Strukturen ohne zusätzliches Personal aufgebaut werden,
dann sinkt die Zahl real verfügbarer Termine für gesetzlich Versicherte.
Die Folgen:
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längere Wartezeiten
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mehr Aufnahmestopps
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schwieriger Zugang zu wohnortnaher fachärztlicher Versorgung – besonders in Uelzen, Lüchow‑Dannenberg und Teilen des Landkreises Lüneburg.
Mein Anliegen:
Wer die ambulante Versorgung sichern will, muss die Wirkung des TSVG, die Grenzen von MGV und Regelleistungsvolumen, die Alterung der Ärzteschaft, den Trend zur Teilzeit und die Folgen der Notfallreform gemeinsam betrachten – und Entscheidungen treffen, die nicht nur auf dem Papier sparen, sondern die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort im Blick behalten.

Abbildung: Verluste meiner Praxis durch Überschreitung des Regelleistungsvolumens und prognostizierte Verluste bei Beibehaltung der aktuell behandelten Patientenzahlen.
Terminverfügbarkeiten nach medizinischer Notwendigkeit und Vergleich von privat zu gesetzlich Versicherten
Aufgrund der immer wiederkehrenden Diskussion über Termine, Terminverfügbarkeiten nach medizinischer Notwendigkeit und den Vergleich von privat zu gesetzlich Versicherten, stellen wir hier im Sinne der Transparenz Daten unserer Patientenstruktur bereit:
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Praxistermin- und Öffnungszeiten 33 Stunden pro Woche
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gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der Kassenärztlichen Tätigkeit 25 Stunden pro Woche
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ca. 6500 behandelte gesetzlich versicherte Patienten pro Jahr,
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davon ca. 800-900 als Notfall oder Terminservicestellenfall
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4-6 Termine werden pro Tag unentschuldigt und kurzfristig entschuldigt nicht wahrgenommen
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Hochgerechnet fast 200 Termine im Jahr.
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ca. 500 behandelte Privatversicherte Patienten im Jahr
D.h. ca. 92% behandelte gesetzlich Versicherte
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davon ca. 12-14 % Patienten, welche nicht in der Praxis bekannt sind oder als Notfallpatienten z.B. vom Hausarzt angemeldet werden.
ca. 8% Privatpatienten
Statistisch gibt es 88% gesetzlich Versicherte in Deutschland (www.destatis.de, 2025).
Warum wir manchmal "Nein" sagen müssen
Viele Patientinnen und Patienten fragen sich:
„Warum bekomme ich manchmal erst spät einen Termin – und warum wirken Arztpraxen oft so überlastet?“
Ein wichtiger Teil der Antwort steckt im aktuellen Honorarsystem der gesetzlichen Kassen.
Wenn die Arztpraxis wie ein Handwerksbetrieb wäre:
Stellen Sie sich einen Handwerksbetrieb vor, zum Beispiel eine Kfz‑Werkstatt:
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Für jede Inspektion fallen feste Kosten an: Personal, Miete, Werkzeuge, Energie.
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Der Betrieb kalkuliert: 50 Euro Kosten, 100 Euro Einnahmen – 50 Euro bleiben als Gewinn.
So würde ein normales Unternehmen funktionieren. Mehr Aufträge bedeuten mehr Umsatz und am Ende – bei sinnvoller Planung – auch mehr Gewinn.
In einer kassenärztlichen Praxis ist es anders: Die gesetzlichen Kassen legen ein Budget („Regelleistungsvolumen“, RLV) fest. Bis zu dieser Grenze werden Behandlungen regulär bezahlt. Alles, was darüber hinausgeht, wird nur noch stark reduziert oder teilweise gar nicht mehr vergütet.
Übertragen auf den Handwerksbetrieb würde das heißen:
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Die ersten 5 Inspektionen werden normal mit 100 Euro bezahlt.
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Ab der 6. Inspektion gibt es nur noch z.B. 10–15 Euro – obwohl die Kosten gleich bleiben.
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Im Extremfall arbeitet der Betrieb für einzelne Aufträge sogar „gratis“ oder mit Verlust.
Genau dieses Prinzip trifft auch viele Facharztpraxen: Mehr arbeiten bedeutet ab einem bestimmten Punkt nicht mehr mehr Einkommen, sondern mehr unbezahlte Arbeit.
Was das konkret für unsere Praxis bedeutet:
Wir haben unsere Abrechnungsdaten der letzten Jahre ausgewertet. Das Ergebnis:
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In mehreren Quartalen haben wir deutlich mehr Leistungen erbracht, als das Budget vorsieht.
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Diese Mehrarbeit wurde nur zu einem kleinen Teil bezahlt – ein Großteil fiel der sogenannten Abstaffelung zum Opfer.
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In der Summe ergibt sich daraus ein Verlust von mehreren zehntausend Euro für Leistungen, die wir tatsächlich erbracht haben.
Mit anderen Worten: Wir haben Patientinnen und Patienten ganz normal behandelt, mussten Personal, Räume und Geräte bezahlen – die Vergütung dafür wurde aber nachträglich gekürzt.
Warum wir das trotzdem machen – und wo die Grenzen liegen:
Medizinisch notwendige Behandlungen lehnen wir selbstverständlich nicht ab, nur weil ein Budget ausgeschöpft ist. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass die Praxis wirtschaftlich überlebensfähig bleibt – sonst wäre irgendwann niemand mehr da, der die Versorgung übernimmt.
Daraus ergeben sich einige Konsequenzen:
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Termine müssen priorisiert werden (Dringlichkeit, Überweisungen (HAVF, Hausarztvermittlungsfall), TSS‑Termine).
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Extrabudgetäre Leistungen (z.B. bestimmte Vermittlungsfälle) werden wichtiger, weil sie nicht der Abstaffelung unterliegen.
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Unsere Kapazität ist nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich begrenzt.
Was wir uns wünschen
Unser Ziel ist eine verlässliche, planbare Vergütung, bei der medizinische Versorgung nicht durch starre Budgets ausgebremst wird.
Wir wünschen uns ein System, in dem gilt:
Wer sorgfältig und viel arbeitet, wird nicht finanziell „bestraft“, sondern kann seine Praxis langfristig stabil führen.
Bis dahin versuchen wir, innerhalb dieses Systems das Beste für unsere Patientinnen und Patienten herauszuholen – mit klaren Prioritäten, transparenter Kommunikation und einem sinnvollen Umgang mit den begrenzten Ressourcen.
Wenn Sie Fragen zu Terminvergabe, Wartezeiten oder unserem Versorgungskonzept haben, sprechen Sie uns gerne an.
