Jan-Henrik Blohm
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie
Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
Am Königsberg 1 | 29525 Uelzen
Tel. 0581 2704 | Fax 0581 15254
Rezept-Telefon: 0581 212 900 76

Terminvergabe und Hintergründe
Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen 2027: Was sich für Ihre Behandlung bei uns ändert
Der Bundestag hat ein Sparprogramm für das Gesundheitswesen beschlossen, siehe auch ausführlicher Abschnitt weiter unten.
Wir erklären, was das für unsere Praxis und für Ihre Behandlung bei uns bedeutet.
Liebe Patientinnen und Patienten, der Bundestag hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein umfassendes Sparprogramm für das Gesundheitswesen beschlossen. Besonders stark betroffen sind die Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte – auch unsere Praxis LuftRaum. Wir möchten Sie transparent darüber informieren, was sich ab 2027 ändert und was das für Ihre Behandlung bei uns bedeutet.
Was ist passiert?
Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift die Bundesregierung tief in die Finanzierung der ambulanten Versorgung ein. Praxisleistungen werden künftig strikt gedeckelt: Viele Untersuchungen und Behandlungen bezahlen die Krankenkassen nur noch bis zu einer festen Obergrenze – andere gar nicht mehr. Betroffen ist nahezu der gesamte ambulante Bereich, von Hausarztpraxen bis zu Fachpraxen wie unserer.
Die Zahlen für 2027
Allein im kommenden Jahr fehlen den Arztpraxen in Deutschland nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) insgesamt rund drei Milliarden Euro. Dadurch bricht die Finanzierung für rund 46 Millionen Behandlungsfälle bundesweit komplett weg – im Schnitt jeder zwölfte Fall.
3 Mrd. €
weniger für Arztpraxen bundesweit – allein 2027
46 Mio.
Behandlungsfälle bundesweit ohne Finanzierung – jeder 12. Fall
Auch die Pneumologie ist betroffen
Die Auswirkungen zeigen sich auch in unserem Fachgebiet, der Pneumologie. Nach den KBV-Berechnungen werden in Niedersachsen künftig nur noch etwa 88 % der bisher erbrachten pneumologischen Leistungen finanziert – von durchschnittlich 1.484 auf 1.305 Fälle je Pneumologin bzw. Pneumologe und Quartal.
Bundesweit summiert sich das, je nachdem wie stark Praxen ihr Sprechstundenangebot anpassen müssen, auf schätzungsweise 1 bis 2,8 Millionen wegfallende pneumologische Behandlungsfälle pro Jahr.
Was bedeutet das für unsere Praxis?
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Wir müssen unser Sprechstundenangebot an die neuen Vorgaben anpassen.
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Termine können knapper werden, Wartezeiten länger ausfallen.
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Wir setzen uns weiterhin mit ganzer Kraft für eine gute Versorgung ein.
Was bedeutet das für Sie?
Sie verdienen auch in Zukunft eine gute Behandlung – dafür geben wir weiterhin alles. Sollte es in den kommenden Monaten zu längeren Wartezeiten oder Anpassungen bei der Terminvergabe kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir verantworten diese Einschnitte nicht, haben aber keine andere Wahl, als sie im Praxisalltag umzusetzen.
Unsere Zusage an Sie
Wir sind weiterhin mit ganzer Kraft für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unser Team.
Offener Brief zur ambulanten Versorgung
und geplanten Gesetzen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Notfallreform)
Als Inhaber einer pneumologischen Praxis in Uelzen möchte ich mit diesem offenen Brief erklären, warum aktuelle politische Entscheidungen in Berlin direkte Folgen für die medizinische Versorgung vor Ort haben – z.B. für Menschen in Uelzen, Lüneburg, Lüchow‑Dannenberg und den angrenzenden Regionen.
In meinem Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Jakob Blankenburg sowie weiterer Bundestagsabgeordneter, der von mir versorgten Landkreise, habe ich auf die Risiken des geplanten GKV‑Spargesetzes und der Notfallreform hingewiesen.
Beide Vorhaben treffen auf ein ambulantes System, das bereits heute unter Personalmangel, einer älter werdenden Ärzteschaft, wachsender Bürokratie und sinkender Arztzeit pro Patient leidet.
1. Was ist das TSVG?
Das TSVG („Terminservice‑ und Versorgungsgesetz“) wurde 2019 eingeführt, um gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine zu ermöglichen und den Zugang zur ambulanten Versorgung zu verbessern.
Dafür wurden zusätzliche Vergütungen für bestimmte Termine geschaffen, z. B.:
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Termine über die Terminservicestelle (TSS)
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Facharzttermine, die über Hausärztinnen oder Hausärzte vermittelt werden
Zum 1. Januar 2023 wurden diese Regelungen nachgeschärft: Zuschläge für dringliche TSS‑Termine wurden erhöht, und der Hausarztvermittlungsfall wurde gezielt für besonders dringliche Fälle gestärkt.
Einfach gesagt: Wer medizinisch besonders dringend einen Facharzt braucht, soll über diese Wege schneller einen Termin bekommen.
2. Kritik an der Bewertung des Bundesrechnungshofs
Die Streichung dieser Vergütungen wird mit einer Analyse des Bundesrechnungshofs begründet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Wartezeiten insgesamt nicht verbessert hätten und die zusätzlichen Zahlungen deshalb wirkungslos seien.
Aus meiner Sicht greift das zu kurz:
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Betrachtet wird vor allem die Zeit von 2019 bis 2024 insgesamt.
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Der gezielte Umbau ab 01.01.2023 mit Priorisierung dringlicher Fälle wird nicht getrennt bewertet
Neuere Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigen, dass die Priorisierung wirkt:
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ca. 4,5 Mio. Hausarztvermittlerungfälle
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ca. 1,5 Mio. TSS‑Vermittlungen
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62 % der hausärztlich vermittelten Facharzttermine finden innerhalb von vier Tagen statt (Zeitraum Q4/2024–Q3/2025).
Gerade in einer Lungenfacharztpraxis ist das entscheidend: Patientinnen und Patienten mit Luftnot, Bluthusten, auffälligen Röntgen‑ oder CT‑Befunden oder Verdacht auf eine schwere Lungenerkrankung brauchen oft schnell Klarheit – nicht erst in einigen Monaten.
3. MGV und Regelleistungsvolumen – das „versteckte“ Budget
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist vereinfacht der große Geldtopf, aus dem ein wesentlicher Teil der ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter bezahlt wird. Dieser Topf ist begrenzt, also budgetiert.
Für viele Praxen wird daraus ein Regelleistungsvolumen (RLV) berechnet:
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Es legt vereinfacht fest, wie viele Fälle oder Leistungen eine Praxis zu den jährlich auf Bundesebene festgelegten Preisen (EBM) abrechnen kann.
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Werden deutlich mehr Patienten behandelt, werden diese Leistungen nur noch gekürzt ("quotiert") vergütet.
Folge: Eine Facharztpraxis kann GKV‑Patientinnen und ‑Patienten nicht unbegrenzt zusätzlich behandeln, ohne wirtschaftlich in Schwierigkeiten zu geraten.
Wenn dann zusätzliche Vergütungen für dringliche Fälle gestrichen werden, wächst der Druck,
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weniger GKV‑Termine anzubieten
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oder neue Patientinnen und Patienten zu begrenzen.
Für Betroffene bedeutet das: längere Wartezeiten und ein erschwerter Zugang zur fachärztlichen Versorgung.
4. Demographie und Teilzeit – warum „mehr Ärzte“ nicht mehr Termine bedeuten
Wichtig ist nicht nur, wie viele Ärztinnen und Ärzte es gibt, sondern wie viel Zeit tatsächlich für Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht.
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Laut Ärztestatistik sind rund 23% der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte 60 Jahre oder älter; viele stehen kurz vor dem Ruhestand.
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Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sank von 41,3 Stunden (2014) auf 34,5 Stunden (2023); die gesamte ärztliche Arbeitszeit liegt 2023 um 9,2% niedriger als 2014.
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Die KBV berichtet: Anstellung und Teilzeit sind im ambulanten Bereich klar im Trend; immer mehr Kolleginnen und Kollegen arbeiten nicht mehr in Vollzeit.
Das bedeutet: Auch wenn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte auf dem Papier leicht steigt, stehen dadurch nicht automatisch mehr Termine zur Verfügung.
Wenn ältere Kolleginnen und Kollegen ausscheiden und jüngere häufiger in Teilzeit arbeiten, sinkt die reale Versorgungskapazität – besonders in ländlichen Regionen.
5. Notfallreform – neue Strukturen ohne neues Personal?
Die geplante Notfallreform will die Notfallversorgung neu ordnen. Problematisch ist aus meiner Sicht, dass zusätzliche Strukturen geschaffen werden sollen – etwa:
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zusätzliche Fahrdienste
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integrierte Notfallzentren mit 24/7‑Angeboten
Auf dem Papier sieht das nach mehr Angebot aus. In der Realität müssten diese Strukturen aber mit demselben knappen Personal betrieben werden, das heute schon in Praxen, Bereitschaftsdienst und Kliniken fehlt.
In Kombination mit:
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einer älter werdenden Ärzteschaft
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sinkender Arbeitszeit pro Arzt
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und dem Trend zur Teilzeit
droht die Notfallreform, eher Doppelstrukturen und zusätzliche Verwaltung zu schaffen und Personal aus bestehenden Versorgungsstrukturen abzuziehen. Das kann Wartezeiten an anderer Stelle verlängern und die Versorgung im ländlichen Raum weiter schwächen.
6. Konkrete Folgen für unsere Region
In meiner Praxis versorge ich pro Jahr rund 6.500 GKV‑Patientinnen und ‑Patienten, darunter etwa 800 dringliche Fälle, die über TSS oder als Hausarztvermittlungsfall kommen.
Wenn:
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funktionierende Instrumente für dringliche Terminvermittlung geschwächt werden,
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Budgetgrenzen über MGV und RLV bestehen bleiben
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und parallel neue Strukturen ohne zusätzliches Personal aufgebaut werden,
dann sinkt die Zahl real verfügbarer Termine für gesetzlich Versicherte.
Die Folgen:
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längere Wartezeiten
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mehr Aufnahmestopps
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schwieriger Zugang zu wohnortnaher fachärztlicher Versorgung – besonders in Uelzen, Lüchow‑Dannenberg und Teilen des Landkreises Lüneburg.
Mein Anliegen:
Wer die ambulante Versorgung sichern will, muss die Wirkung des TSVG, die Grenzen von MGV und Regelleistungsvolumen, die Alterung der Ärzteschaft, den Trend zur Teilzeit und die Folgen der Notfallreform gemeinsam betrachten – und Entscheidungen treffen, die nicht nur auf dem Papier sparen, sondern die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort im Blick behalten.

Abbildung: Verluste meiner Praxis durch Überschreitung des Regelleistungsvolumens und prognostizierte Verluste bei Beibehaltung der aktuell behandelten Patientenzahlen.
Terminverfügbarkeiten nach medizinischer Notwendigkeit und Vergleich von privat zu gesetzlich Versicherten
Aufgrund der immer wiederkehrenden Diskussion über Termine, Terminverfügbarkeiten nach medizinischer Notwendigkeit und den Vergleich von privat zu gesetzlich Versicherten, stellen wir hier im Sinne der Transparenz Daten unserer Patientenstruktur bereit:
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Praxistermin- und Öffnungszeiten >37 Stunden pro Woche
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gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der Kassenärztlichen Tätigkeit 25 Stunden pro Woche
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hierbei sind 25 Stunden reine GKV‑Sprechstunde und darüber hinaus weitere Sprechstunden (GKV+Privat)
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Die KV‑Mindestzeiten werden vollumfänglich erfüllt
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ca. 6500 behandelte gesetzlich versicherte Patienten pro Jahr,
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davon ca. 800-900 als Notfall oder Terminservicestellenfall
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4-6 Termine werden pro Tag unentschuldigt und kurzfristig entschuldigt nicht wahrgenommen
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Hochgerechnet fast 200 Termine im Jahr.
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ca. 500 behandelte Privatversicherte Patienten im Jahr
D.h. ca. 92% behandelte gesetzlich Versicherte
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davon ca. 12-14 % Patienten, welche nicht in der Praxis bekannt sind oder als Notfallpatienten z.B. vom Hausarzt angemeldet werden.
ca. 8% Privatpatienten
Statistisch gibt es 88% gesetzlich Versicherte in Deutschland (www.destatis.de, 2025).