Leistungen der Praxis in Uelzen
Die folgenden Untersuchungen und Behandlungen erbringen wir im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Diagnostik und Behandlung
- Blutgasanalyse (BGA) einschließlich Indikationsstellung und Weiterverordnung einer Langzeitsauerstofftherapie (LTOT) sowie Feststellung einer Beatmungsindikation nach den jeweils gültigen Leitlinien
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Lungenfunktionsdiagnostik
- Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusion, Atemmuskelfunktionsprüfung
- Spirometrie, Bodyplethysmographie und Diffusionsmessung sind bei entsprechender Indikation selbstverständlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht zur Regelversorgung gehören die FeNO-Messung und die Impulsoszillometrie — beide finden Sie unter Einzelleistungen.
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Allergiediagnostik
- Pricktest, unspezifische und spezifische Provokationen, Rhinomanometrie einschließlich nasaler Provokation
- Hyposensibilisierung bei entsprechender Symptomatik und Sensibilisierung
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Kardiorespiratorische Polygraphie (Schlafapnoediagnostik)
- einschließlich Kontrollen von CPAP- und anderen Beatmungstherapien
- Spiroergometrie Belastungsuntersuchung von Herz und Lunge unter Erfassung der Atemgase
- Digitales Röntgen des Thorax Röntgenbildgebung des Brustkorbes in einer oder zwei Ebenen
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Ultraschalldiagnostik
- Thoraxsonographie (Ultraschall des Brustkorbes und der Lunge)
- Schilddrüsensonographie
- Abdomensonographie (Ultraschall des Bauches)
- Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahren (einmalige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung)
- Echokardiographie (Herzultraschall)
- Duplexuntersuchungen der Venen und Arterien: hirnversorgende Arterien (Halsschlagader) sowie Bein- und Leistengefäße einschließlich Beinvenenduplex zum Ausschluss oder Nachweis einer Thrombose
- DMP Asthma und COPD strukturierte Behandlungsprogramme für chronische Atemwegserkrankungen
- Tumornachsorge Nachsorge nach Lungenkrebserkrankung
- Lungenkrebs-Früherkennung Aufklärung, Prüfung des Anspruchs und Überweisung zur Niedrigdosis-Computertomographie für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher von 50 bis 75 Jahren (Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Voraussetzung sind mindestens 25 Raucherjahre und mindestens 15 Packungsjahre; Rauchpausen in dieser Zeit dürfen nicht länger als zehn Jahre gewesen sein. Wir besprechen mit Ihnen Nutzen und Risiken – die Untersuchung kann Lungenkrebs früher erkennen, aber auch zu Fehlalarmen und Überdiagnosen führen. Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin darauf an.
- Außerklinische Intensivpflege (AKI) Verordnung und Potentialerhebung nach den geltenden Richtlinien
- Point-of-Care-Labor (PoC) für definierte Parameter wie Troponin, D-Dimere oder BNP
Beatmungstherapie und Intensivpflege
Die Betreuung beatmeter Patientinnen und Patienten — sowohl nicht-invasiv mit Maske als auch invasiv mit Trachealkanüle — einschließlich der Beatmungsentwöhnung ist mir aufgrund meiner langjährigen intensivmedizinischen Tätigkeit ein besonderes Anliegen. Bei ambulant versorgten Patientinnen und Patienten begleiten wir die Therapie und nehmen die Verordnung und Potentialerhebung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege vor. Aus diesem Grund bin ich seit vielen Jahren Mitglied der DIGAB e. V., der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bei neuromuskulären Erkrankungen
Bei neuromuskulären Erkrankungen ist die Atemmuskulatur häufig mitbetroffen, oft bevor es im Alltag auffällt. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V führt deshalb mehrere Fachrichtungen in einem Team zusammen, das gemeinsam behandelt.
Unsere Praxis gehört dem ASV-Team für neuromuskuläre Erkrankungen am Klinikum Uelzen an und übernimmt darin den pneumologischen Teil: Beurteilung der Atemmuskelfunktion, Blutgasanalyse, die Frage nach nächtlicher Minderbelüftung und — wo sie nötig wird — Einleitung und Begleitung einer nicht-invasiven Beatmung. Die Teamleitung liegt bei der Neurologie.
Die Aufnahme in die ASV läuft über die Teamleitung; eine Überweisung ist Voraussetzung. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht.
Die ASV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und steht ausschließlich gesetzlich Versicherten offen. Privatversicherte Patientinnen und Patienten behandeln wir wie gewohnt in unserer regulären Sprechstunde.
Antibiotic Stewardship (ABS)
Antibiotika sind seit den 1940er Jahren ein entscheidendes Mittel zur Behandlung bakterieller Infektionen, etwa der Lungenentzündung. Mit dem zunehmenden Einsatz wächst jedoch die Problematik der Resistenzbildung, was einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medikamenten unerlässlich macht. Programme wie Antibiotic Stewardship (ABS) und die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) fördern eine nachhaltige Anwendung, um die Wirksamkeit für zukünftige Generationen zu sichern.
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit diesem Thema und habe neben der Ausbildung zum ABS-Experten (2013) in zwei Kliniken Strukturen aufgebaut, die zu einem möglichst vernünftigen Einsatz von Antibiotika beitragen. Auch in der ambulanten Medizin gewinnt das an Bedeutung: Jede Patientin und jeder Patient soll nur bei klarer Indikation eine möglichst gezielte antibiotische Therapie erhalten.
Antibiotic Stewardship verfolgt dabei drei Ziele:
- bestmögliche Behandlungsergebnisse
- möglichst wenige unerwünschte biologische und toxische Nebeneffekte
- Vermeidung zunehmender Resistenzbildung
Informationen und Downloads für Ihren Praxisbesuch
Sie müssen vorab nichts ausfüllen. Wenn Sie mögen, bringen Sie den allgemeinen Anamnesebogen ausgefüllt mit — die übrigen Bögen brauchen Sie nur, wenn wir Sie im Vorfeld darauf hinweisen. Die Patienteninformation zu den Untersuchungsmethoden erklärt zusätzlich, wie die einzelnen Untersuchungen ablaufen und wofür sie eingesetzt werden.
- PDFErstanamnesebogen
- PDFFragebogen Schnarchen und Schlafapnoe
- PDFFragebogen Allergie
- PDFDatenschutz-Patienteninformation
- PDFPatienteninformation Untersuchungsmethoden
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Privatleistungen
Zusätzlich bieten wir ausgewählte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Privatleistungen an. Sie sind freiwillige Zusatzangebote für Menschen ohne Beschwerden und ersetzen keine medizinisch notwendige Diagnostik.
Unsere Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und Privatleistungen sind medizinische Zusatzangebote außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung werden selbstverständlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.