Terminvergabe und Hintergründe
Hier finden Sie unsere Sprechzeiten, Ihren Weg zu einem Termin — und mit welchen politischen Vorgaben wir umgehen müssen.
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag7:45 bis 12:45 Uhr
- Montag und Donnerstag14 bis 17:40 Uhr
- Dienstag14 bis 16:40 Uhr
- Behandlung ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe.
Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen führen wir selbstverständlich unabhängig vom Versicherungsstatus durch.
Behandlung ausschließlich nach Termin
Wir behandeln ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe — vormittags wie nachmittags. Eine offene Sprechstunde ohne Termin bieten wir nicht an. Die Untersuchungen, die bei uns anfallen, bauen häufig aufeinander auf und brauchen Gerät, Raum und Zeit; nur mit geplanten Terminen lassen sie sich sinnvoll takten und lange Wartezeiten vermeiden. Für Notfälle und dringliche Behandlungen halten wir Termine frei — wie diese vergeben werden, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nachmittags liegen vor allem Untersuchungen, die im Vormittagsprogramm zeitlich nicht unterzubringen sind — Hyposensibilisierungen, Echokardiographie, Ultraschall der Halsschlagadern und anderes mehr. Vieles davon sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. IGeL und Privatleistungen werden ebenfalls als Termin in dieser Zeit vergeben. Was Sie selbst zahlen, ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, die wir vor der Untersuchung mit Ihnen treffen — nicht aus der Uhrzeit Ihres Termins.
Urlaub und einzelne Schließtage finden Sie unter Praxis-Schließzeiten.
Termin vereinbaren
Termine können über Doctolib vereinbart werden. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten von 8:30 bis 11 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 15 bis 16:30 Uhr unter 0581 2704 oder per E-Mail an termin@luftraum-uelzen.de.
Was online buchbar ist und was nicht. Über Doctolib buchen Sie Kontrolltermine, Hyposensibilisierungen sowie unsere IGeL und Privatleistungen. Der überwiegende Teil unserer Termine wird dagegen von unserem Team telefonisch und an der Anmeldung vergeben — das gilt besonders für Untersuchungen, deren Indikation ärztlich zu stellen ist, etwa Echokardiographie oder Ultraschall der Halsschlagadern. Diese besprechen wir im Sprechstundentermin und terminieren sie anschließend selbst.
Online-Termin buchenDa wir uns für ein genaues Kennenlernen und eine ausführliche Diagnostik Zeit nehmen, rechnen Sie bitte mit einem Aufenthalt von bis zu zwei Stunden in der Praxis. Beim ersten Termin folgen mehrere Messungen aufeinander.
Auf dieser Seite
Terminvergabe und gesetzlicher Rahmen — chronologisch
- 1Aufnahme neuer Patientinnen und PatientenAktuell gültig
- 2Kurzfristige Termine als HausarztvermittlungsfallBei uns bis 31.12.2026
- 3Termine über die Terminservicestelle (TSS-Code)Bei uns bis 31.12.2026
- 4Warum wir manchmal „Nein“ sagen müssenFebruar 2026
- 5Offener Brief zur ambulanten Versorgung03.05.2026
- 6Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen 2027KBV · August 2026
- 7Versorgen statt Sparen: Wir unterstützen die KampagneSpiFa · September 2026
Aktuell gültig
Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten
Zum 01.01.2027 entfällt mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz die zusätzliche Vergütung für Termine über die Terminservicestelle und für Hausarztvermittlungsfälle. Beide Wege, über die uns bisher der überwiegende Teil neuer Patientinnen und Patienten erreicht hat, bieten wir dann nicht mehr an.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt unverändert: Neue gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhalten derzeit keinen Termin über das Telefon. Wir geben aber regelmäßig einzelne Termine über Doctolib frei — dort können Sie sich auch als Neupatientin oder Neupatient eintragen.
Ab dem 1. Januar 2027 nehmen wir neue Patientinnen und Patienten im Rahmen unserer freien Kapazität auf, vorrangig auf Zuweisung durch Ihre Haus- oder Facharztpraxis: Diese schildert uns Ihr Anliegen und die Dringlichkeit, wir ordnen diese entsprechend ein und melden uns mit einem Terminvorschlag zurück. Wie schnell das geht, hängt von der Dringlichkeit und von unserer freien Kapazität ab; eine feste Zusage können wir nicht geben. Dringliche Fälle ziehen wir vor, und medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen führen wir unabhängig vom Versicherungsstatus durch.
Ehemalige Patientinnen und Patienten von E. Winterhager gelten seit dem 01.01.2025 als Neupatienten. Das gilt ebenso für Personen, die seit mehr als zwei bis drei Jahren nicht in unserer Praxis behandelt wurden. Eine regelmäßige Verordnung von Medikamenten durch unsere Praxis kann je nach Medikament und Indikation nur bei regelmäßiger Vorstellung und Untersuchung in der Praxis erfolgen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Bei uns bis 31.12.2026
Kurzfristige Termine als Hausarztvermittlungsfall (HAVF)
Grundsätzlich können wir nur Patientinnen und Patienten mit dringender medizinischer Indikation zeitnah behandeln, die als sogenannte Hausarztvermittlungsfälle oder über die Terminservicestelle der KVN zu uns kommen. Auch dann handelt es sich zunächst um eine einmalige Behandlung, die je nach Schweregrad und Behandlungsnotwendigkeit auch durch die Hausärztin oder den Hausarzt weitergeführt werden kann. Eine Aufnahme in den Patientenstamm erfolgt nicht automatisch und kann nicht garantiert werden.
- 1 Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, ob ein dringender medizinischer Grund für einen kurzfristigen Termin als Hausarztvermittlungsfall vorliegt.
- 2 Für die Vermittlung wird unsere Betriebsstättennummer benötigt: BSNR 110121400.
- 3 Auf dem Überweisungsschein muss zwingend „Hausarztvermittlungsfall“, „HA-Fall“ oder „HAVF“ vermerkt sein.
- 4 Diese Überweisung muss ausnahmslos am Termin vorgelegt werden — andernfalls verliert der Termin seine Gültigkeit.
Bei uns bis 31.12.2026
Termine über die Terminservicestelle (TSS-Code)
Ein TSS-Code gilt nicht für die Terminvermittlung als Hausarztvermittlungsfall. Versieht die Zuweiserin oder der Zuweiser die Überweisung mit einem TSS-Code, ist das Vorgehen ein anderes: Mit diesem Code buchen Sie sich auf eterminservice.de selbst einen Facharzttermin.
- 1 Code auf eterminservice.de eingeben.
- 2 Postleitzahl 29525 eingeben.
- 3 Unter „Internisten“ die Fachrichtung „Pneumologie“ auswählen.
- 4 Gegebenenfalls freie Termine bei „Blohm, Jan-Henrik“ auswählen — üblicherweise innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen.
Eine Behandlung bei der Wunschärztin oder dem Wunscharzt ist dabei nicht immer möglich. Übrigens kann Ihnen auch jede andere Fachärztin und jeder andere Facharzt eine solche Überweisung mit Code aushändigen, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt.
Hintergrund · Februar 2026
Warum wir manchmal „Nein“ sagen müssen
Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, warum sie manchmal erst spät einen Termin bekommen. Ein wichtiger Teil der Antwort steckt im Honorarsystem der gesetzlichen Krankenkassen: Die Kassenärztliche Vereinigung weist jeder Praxis ein Budget zu, das sogenannte Regelleistungsvolumen. Bis zu dieser Grenze werden Behandlungen regulär vergütet; alles darüber hinaus nur noch stark reduziert oder gar nicht. Mehr zu arbeiten bedeutet ab einem bestimmten Punkt also nicht mehr Einnahmen, sondern mehr unbezahlte Arbeit.
Medizinisch notwendige Behandlungen lehnen wir selbstverständlich nicht ab, nur weil ein Budget ausgeschöpft ist. Eine Ablehnung erfolgt ausschließlich im Rahmen der rechtlich zulässigen Grenzen (§ 75 und § 95 SGB V sowie des Versorgungsauftrages). Gesetzlich Versicherte müssen nicht auf eine Privatsprechstunde oder Individuelle Gesundheitsleistungen ausweichen, wenn ein medizinisch notwendiger Behandlungsbedarf im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bieten wir ausschließlich für medizinische Leistungen an, die in der jeweiligen Situation nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören — nach vorheriger transparenter Aufklärung und mit schriftlichem Vertrag.
Unsere Kapazität ist personell und organisatorisch begrenzt — das gilt unabhängig von der Vergütungslage. Termine priorisieren wir deshalb nach medizinischer Dringlichkeit. Über die Behandlung im Einzelfall entscheidet allein die medizinische Notwendigkeit, nicht die Abrechenbarkeit einer Leistung. Wenn Sie Fragen zu Terminvergabe, Wartezeiten oder unserem Versorgungskonzept haben, sprechen Sie uns gerne an.
03.05.2026
Offener Brief zur ambulanten Versorgung vom 03.05.2026
In einem offenen Brief habe ich dargelegt, warum aktuelle politische Entscheidungen unmittelbare Folgen für die medizinische Versorgung vor Ort haben — für Menschen in Uelzen, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und den angrenzenden Regionen.
- PDFOffener Brief zur ambulanten Versorgung
- LINKKBV: Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung
- LINKKBV: Notfallgesetz
- PDFKBV: Patienteninformation zum Spargesetz
Quelle: KBV · August 2026
Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen 2027: Was sich für Ihre Behandlung bei uns ändert
Der Bundestag hat mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung ein umfassendes Sparprogramm für das Gesundheitswesen beschlossen. Besonders stark betroffen sind die Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte — auch unsere Praxis LuftRaum. Wir möchten Sie transparent darüber informieren, was sich ab 2027 ändert und was das für Ihre Behandlung bei uns bedeutet.
Was ist passiert?
Mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung greift die Bundesregierung tief in die Finanzierung der ambulanten Versorgung ein. Praxisleistungen werden künftig strikt gedeckelt: Viele Untersuchungen und Behandlungen bezahlen die Krankenkassen nur noch bis zu einer festen Obergrenze — andere gar nicht mehr. Betroffen ist nahezu der gesamte ambulante Bereich, von Hausarztpraxen bis zu Fachpraxen wie unserer.
Die Zahlen für 2027
Allein im kommenden Jahr fehlen den Arztpraxen in Deutschland nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) insgesamt rund drei Milliarden Euro. Dadurch bricht die Finanzierung für rund 46 Millionen Behandlungsfälle bundesweit komplett weg — im Schnitt jeder zwölfte Fall.
Auch die Pneumologie ist betroffen
Die Auswirkungen zeigen sich auch in unserem Fachgebiet, der Pneumologie. Nach den KBV-Berechnungen werden in Niedersachsen künftig nur noch etwa 88 % der bisher erbrachten pneumologischen Leistungen finanziert — von durchschnittlich 1.484 auf 1.305 Fälle je Pneumologin bzw. Pneumologe und Quartal. Bundesweit summiert sich das, je nachdem wie stark Praxen ihr Sprechstundenangebot anpassen müssen, auf schätzungsweise 1 bis 2,8 Millionen wegfallende pneumologische Behandlungsfälle pro Jahr.
Was bedeutet das für unsere Praxis?
- Wir müssen unser Sprechstundenangebot an die neuen Vorgaben anpassen.
- Termine können knapper werden, Wartezeiten länger ausfallen.
- Wir setzen uns weiterhin mit ganzer Kraft für eine gute Versorgung ein.
Was bedeutet das für Sie?
Sie verdienen auch in Zukunft eine gute Behandlung — dafür geben wir weiterhin alles. Sollte es in den kommenden Monaten zu längeren Wartezeiten oder Anpassungen bei der Terminvergabe kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir verantworten diese Einschnitte nicht, haben aber keine andere Wahl, als sie im Praxisalltag umzusetzen.
Unsere Zusage an Sie
Wir sind weiterhin mit ganzer Kraft für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unser Team.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Patienteninformation zum Spargesetz (PDF), abgerufen am 3. September 2026. Stand der Angaben: August 2026. Ändert sich die Gesetzeslage, passen wir diesen Abschnitt an.
Kampagne des SpiFa · September 2026
Versorgen statt Sparen: Wir unterstützen die Kampagne der Fachärztinnen und Fachärzte
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) informiert mit der bundesweiten Kampagne „Versorgen statt Sparen“ darüber, was die Kürzungen ab 2027 für die fachärztliche Versorgung bedeuten. Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin, in dem wir Mitglied sind, beteiligt sich daran — und wir auch.
Was sich ab 2027 ändert
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. Januar 2027 die Finanzierung der fachärztlichen Versorgung neu geregelt:
- Nahezu alle fachärztlichen Leistungen werden wieder budgetiert. Für die Behandlungen steht dann ein fester Betrag zur Verfügung; ist er ausgeschöpft, werden auch notwendige Behandlungen nur noch teilweise oder gar nicht bezahlt.
- Die zusätzliche Vergütung für Termine über die Hausarztvermittlung und die Terminservicestelle entfällt.
- Steigende Kosten für Personal, Räume, Geräte, IT und Hygiene werden nicht mehr vollständig ausgeglichen.
Seit 2019 und ab 2027
Seit 2019
- Mehr Sprechstunden
- Schnellere Termine
- Zusätzliche Vergütung für vermittelte Termine
Ab 2027
- Die zusätzliche Finanzierung entfällt
- Nahezu alle Leistungen wieder budgetiert
- Kosten und Finanzierung entwickeln sich auseinander
2019 war das politische Ziel mehr und schnellere Facharzttermine — dafür gab es zusätzliche Mittel. Nach Einschätzung des SpiFa bleibt ohne diese Mittel weniger Spielraum für zusätzliche Termine.
Die Fakten
Auf einen Behandlungsfall im Krankenhaus kommen rund 27 ambulante fachärztliche Behandlungsfälle.
Was das für Sie bei uns bedeutet
Wie stark sich die Kürzungen auf eine einzelne Praxis auswirken, hängt von Fachrichtung, Region und Patientenstruktur ab und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Was sich bei uns konkret ändert, lesen Sie oben unter Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten und im Beitrag Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen 2027. Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen führen wir selbstverständlich weiterhin durch.
Bei dringenden Beschwerden außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall den Rettungsdienst unter 112.
Mehr erfahren
Auf der Informationsseite der Kampagne beantwortet der SpiFa häufige Fragen — zum Beispiel, ob bereits vereinbarte Termine betroffen sind oder ob es die Terminservicestelle 116 117 weiterhin gibt.
Quelle: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), versorgen-statt-sparen.de, Stand 11.09.2026. Zahlen ohne Hausärzte und nichtärztliche Psychotherapeuten. Bewertungen der Auswirkungen geben die Position des SpiFa wieder.